Jusletter

Gemeinde Horw vertut sich mehrere Male bei Berechnung von Abgabe

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Gemeinde Horw vertut sich mehrere Male bei Berechnung von Abgabe, in: Jusletter 13. September 2021
BGer – Die Gemeinde Horw LU hat die Höhe der Ersatzabgabe für einen Spielplatz vier Mal neu berechnet und kam jedes Mal zu einem anderen Ergebnis. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Bauherrin gutgeheissen. Es hat den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern aufgehoben, das die ständigen Anpassungen billigte. (Urteil 1C_656/2020)

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