Greenwashing
Transparenzpflichten auf Produkt- und Dienstleistungsebene
Gestützt auf das Pariser Übereinkommen sind Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. Um ein Greenwashing von Finanzprodukten zu verhindern, hat die EU Regeln erlassen, welche Informationsasymmetrien zwischen Investoren und Anbietern verkleinern und die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten anhand von einheitlichen Kriterien offenlegen sollen. Sie legt dafür fest, dass Investitionen nur dann nachhaltig sind, wenn sie in eine wirtschaftliche Tätigkeit erfolgen, welche zur Erreichung eines Umweltziels oder eines sozialen Ziels beiträgt, und keine dieser Zielsetzungen erheblich beeinträchtigen sowie gewisse Mindeststandards in der Unternehmensführung berücksichtigen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Übersicht
- 1. Aktionsplan
- 2. Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- 3. Taxonomieverordnung
- 4. Offenlegungsverordnung
- III. Produktbezogene Transparenzpflichten
- 1. Geltungsbereich
- 2. Nachhaltigkeit
- a. Nachhaltigkeitsrisiken
- b. Investment Footprint
- c. Nachhaltige Investitionen
- 3. Nachhaltigkeitsrisiken
- 4. Investment Footprint
- 5. Nachhaltige Investitionen
- 6. Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale
- IV. Nachhaltigkeitsanforderungen unter MiFID II
- V. Ergebnis
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