Jusletter

Mobilisierung und Tokenisierung von Schuldbriefen

  • Autoren/Autorinnen: Stefan Kramer / Benedikt Maurenbrecher
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht, Informatik und Recht
  • DOI: 10.38023/62aa304c-92b2-4bc0-a3c4-c901e213fee6
  • Zitiervorschlag: Stefan Kramer / Benedikt Maurenbrecher, Mobilisierung und Tokenisierung von Schuldbriefen, in: Jusletter 13. September 2021
Die Entmaterialisierung von Schuldbriefen nimmt seit mehr als einem Jahrhundert ihren Lauf. Die Autoren geben einen Überblick über die gesetzlichen und vertraglichen Instrumente zur Mobilisierung von Schuldbriefen sowie die Entwicklungsmöglichkeiten des schweizerischen Registerpfandrechts. Zudem bieten das Inkrafttreten der neuen «DLT-Gesetzgebung» und insbesondere die Einführung des Registerwertrechts per 1. Februar 2021 neue Möglichkeiten in Bezug auf die Tokenisierung von Schuldbriefen, werfen aber auch sachen-, grundbuch- und insolvenzrechtliche Fragen auf, welche die Autoren beleuchten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Status Quo
  • 1.1. Einleitung
  • 1.2. Gesetzliche Instrumente
  • 1.2.1. Registerpfandrecht nach Pfandbriefgesetz
  • 1.2.2. Registerschuldbrief
  • 1.3. Vertragliche Instrumente
  • 1.3.1. Treuhand-Lösungen
  • 1.3.1.1. Schuldbrief-Treuhand
  • 1.3.1.2. Darlehenstreuhand
  • 1.3.2. SPV-Lösungen
  • 1.3.2.1. Hypothekar-Verbriefungen
  • 1.3.2.2. Covered Bonds
  • 1.4. Gesetzgeberische Entwicklungen
  • 1.4.1. Mobilisierungs- und Entmaterialisierungsbestrebungen im Bereich des Immobiliarsachenrechts und des Wertpapierrechts
  • 1.4.2. Stand der Diskussion zur Revision des Mobiliarsachenrechts
  • 1.5. Zwischenfazit
  • 2. Überlegungen zu einem «Registerpfandrecht 2.0»
  • 2.1. Zulassung weiterer Pfandbriefemittenten?
  • 2.2. Zulassung weiterer Teilnehmer zum Pfandbriefsystem?
  • 2.3. Erweiterung der zulässigen Aktiven als Deckungswerte für Pfandbriefe?
  • 2.4. Zwischenfazit
  • 3. Überlegungen zur Tokenisierung von Schuldbriefen
  • 3.1. Die direkte Tokenisierung von Schuldbriefen
  • 3.1.1. Ausgestaltung eines Schuldbriefs als Registerwertrecht
  • 3.1.2. Registrierungsvereinbarung im Schuldbrieftenor
  • 3.1.3. Schaffung und Mindestinhalt eines Schuldbrief-Tokens
  • 3.1.4. Anpassung, Erhöhung, Abzahlung des Schuldbriefs
  • 3.1.5. Bestellung von Sicherheiten an Registerwertrechten
  • 3.1.6. Verwertung eines sicherungsübereigneten Registerwertrechts
  • 3.1.7. Konkursfolgen im Zusammenhang mit tokenisierten Schuldbriefen
  • 3.2. Die indirekte Tokenisierung von Schuldbriefen
  • 4. Fazit

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