Parkzeit überschritten: Rechnung von CHF 910 aufgehoben
BGer – Eine Luzerner Autolenkerin ist wegen einer Rechnung von CHF 910 für eine Überschreitung der Parkzeit um 28 Minuten bis ans Bundesgericht gelangt. Zu Recht, wie das Urteil der Lausanner Richter nun zeigt. Die geschuldete Busse beträgt nämlich nur CHF 40. (Urteil 6B_384/2020)
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