Unsicher einparkiert: Keine Kontrollfahrt für 75-Jährige
BGer – Eine 75-jährige Autolenkerin ist nach einem unsicheren Einpark-Manöver zu Unrecht von der Kantonspolizei Basel-Stadt zu einer Kontrollfahrt aufgefordert worden. Das Bundesgericht hat die Verfügung aufgehoben. Der Fahrfehler war nicht derart gravierend. (Urteil 1C_424/2020)
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