Walliser belieferte französische Schmugglerbande mit Waffen
BStGer – Die Ermittlungsmassnahmen zur Identifizierung eines Walliser Waffenverkäufers waren korrekt und werden deshalb nicht aufgehoben. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Der Walliser verkaufte Waffen an eine französische Bande. Das Rechtshilfeersuchen der Franzosen war rechtskonform. (Urteil RR.2020.309)
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