Änderung zollbegünstigter Import von Weichweizen ab 1. Januar 2023
Für die Einfuhr von Weichweizen zur Stärkeherstellung sieht die Zollerleichterungsverordnung (ZEV) einen reduzierten Zollansatz vor. Gemäss Bundesratsbeschluss wird die Verordnung angepasst, sodass für die Zollerleichterung aus dem Weizen neu 75 Prozent Mehl zur Herstellung von Stärke gewonnen werden müssen. Die Anpassung tritt neu per 1. Januar 2023 in Kraft, statt wie ursprünglich vorgesehen am 1. Juli 2021.
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