Erben übergangen: Behörde zieht Geld eines Verstorbenen ein
BGer – Das Untersuchungsamt Altstätten SG zog übereilig 15’000 Euro eines während der Strafuntersuchung verstorbenen Mannes ein. Aufgrund einer Beschwerde der Anwältin des Toten muss das Amt nun dessen Erben ausfindig machen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_336/2021)
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