Jusletter

Werbung für Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen

Aufsichtsrechtliche Aspekte, Abgrenzungen und Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Autor/Autorin: Thomas Nagel
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Aufsichtsrecht
  • DOI: 10.38023/3d7ce24f-9646-4df3-a787-32a5bec967ba
  • Zitiervorschlag: Thomas Nagel, Werbung für Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen, in: Jusletter 4. Oktober 2021
Der Autor analysiert in diesem Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche beim Bewerben von Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen einzuhalten sind. Dabei nimmt er Bezug auf die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzdienstleistungsgesetzes und grenzt das Werben von weiteren regulierten Tätigkeiten im Finanzsektor ab. Es werden auch Aspekte in Verbindung mit Werbung auf Social Media (Influencer Marketing), Youtube und anderen Werbeplattformen aufgezeigt. Abschliessend gibt der Beitrag Hinweise zur möglichen Gestaltung eines Dienstleistungsvertrags, der Werbung für Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen als vertragliche Leistung beinhaltet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. FIDLEG-Vorschriften zur Werbung
  • 2.1. Begriff der Werbung
  • 2.1.1. Allgemeines
  • 2.1.2. Ausnahmen und Abgrenzungen
  • 2.1.3. Vergleich zur Regelung vor Inkrafttreten des FIDLEG
  • 2.1.4. Vorgehen im Zweifelsfall
  • 2.2. Kennzeichnungspflicht (oder blosses Erkennbarkeitserfordernis?)
  • 2.2.1. FIDLEG
  • 2.2.2. Exkurs: UWG
  • 2.3. Inhaltliche Vorschriften
  • 2.4. Disclaimer
  • 2.5. Konsequenzen einer Verletzung der Vorschriften zur Werbung
  • 2.6. Übergangsfrist
  • 3. FINIG-Vorschriften zur Werbung
  • 4. BankG-Vorschriften zur Werbung
  • 5. Weitere zu berücksichtigende finanzmarktrechtliche Aspekte
  • 5.1. Abgrenzung von anderen finanzmarktrechtlich regulierten Tätigkeiten
  • 5.1.1. Tätigkeit als Bank nach BankG
  • 5.1.2. Tätigkeit als Finanzinstitut nach FINIG
  • 5.1.3. Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG
  • 5.2. Tätigkeit als Finanzdienstleister nach FIDLEG
  • 5.2.1. Tätigkeit als Kundenberater
  • 5.2.2. Anbieten von Finanzinstrumenten
  • 5.3. Tätigkeit als faktische Zweigniederlassung
  • 6. Checkliste zur finanzmarktrechtlichen Einordnung und Abgrenzung von Werbung
  • 7. Praktische Hinweise zur Ausgestaltung des Vertrags mit einem Werbedienstleister

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