Freispruch für einen Genfer Klimaaktivisten aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Klimaaktivisten aufgehoben, der im Oktober 2018 ein Credit Suisse-Gebäude in Genf mit roter Farbe beschmierte. Entgegen der Ansicht des Genfer Kantonsgerichts kann sich der junge Mann nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. (Urteile 6B_1298/2020 und 6B_1310/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare