Teilrevision der Postverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 kleinere Anpassungen an der Verordnung zum Postgesetz beschlossen. Diese betreffen die Zustellung von abonnierten Tageszeitungen sowie die Selbstdeklaration der Verlage, deren Titel in den Genuss der indirekten Presseförderung kommen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare