Zoll schätzt Wert vier russischer Strassenhunde auf 3230 Franken
BVGer – Die eidgenössische Zollverwaltung hat den Steuerwert für vier aus einem russischen Tierheim stammende Hunde bei deren Einfuhr in die Schweiz zu hoch angesetzt. Auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts muss sie den Wert von ursprünglich insgesamt 3230 Franken auf rund 340 Franken senken. (Urteil A-2514/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare