Bundesgericht betont Transparenzgebot bei Beratungen der UBI
BGer – Ein noch nicht rechtskräftig verurteilter Genfer Anwalt wollte verhindern, dass seine Klage gegen das Westschweizer Fernsehen RTS bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen öffentlich beraten wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, weil Transparenz und öffentliches Interesse überwiegen. (Urteil 2C_327/2021)
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