Jusletter

Konflikte der richterlichen Unabhängigkeit im Massnahmenrecht

  • Autor/Autorin: Peter Albrecht
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafrecht, Übriges Verfassungsrecht
  • DOI: 10.38023/22e3fc5a-c8dc-4c6d-b4d8-1b5c08c478e3
  • Zitiervorschlag: Peter Albrecht, Konflikte der richterlichen Unabhängigkeit im Massnahmenrecht, in: Jusletter 25. Oktober 2021
Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Unabhängigkeit der Gerichte kommt im Strafrecht eine hohe Relevanz zu. Er stösst dort allerdings rasch an seine Grenzen, weil diese Materie heute stark zukunftsorientiert ausgestaltet ist. Das erkennt man insbesondere bei den freiheitsentziehenden Massnahmen, deren spezialpräventiven Ziele einer unabhängigen Rechtsprechung prinzipiell entgegenwirken. Die Lösung der daraus resultierenden Konflikte erweist sich als höchst anspruchsvoll und erfordert dringende Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Justiz wie auch der Gesetzgebung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Wurzeln des Konflikts
  • 1.1. Die Tendenz zu masslosen Sanktionen
  • 1.2. Die Rolle der Gerichte
  • 1.3. Die Suche nach Lösungen
  • 2. Die richterliche Unabhängigkeit
  • 2.1. Die verfassungsrechtliche Basis
  • 2.2. Freiheit und Bindung
  • 2.2.1. Innere Freiheit
  • 2.2.2. Bindung an das Recht
  • 2.2.3. Verantwortungsvolle Rechtsfindung
  • 2.3. Der strafrechtliche Blickwinkel
  • 3. Die Unabhängigkeit im Massnahmenrecht
  • 3.1. Spezialpräventive Erwartungen
  • 3.1.1. Streben nach Sicherheit
  • 3.1.2. Gebotene Distanz infrage gestellt
  • 3.1.3. Prognoseproblematik
  • 3.1.4. Sachverständige Begutachtung
  • 3.1.4.1. Ungenügende Fachkenntnisse
  • 3.1.4.2. Zum Obligatorium
  • 3.1.4.3. Grenzen der Expertisen
  • 3.1.4.4. «Richter in Weiss»
  • 3.1.5. Entmachtung der Gerichte?
  • 3.1.5.1. Würdigung der Gutachten
  • 3.1.5.2. Paradoxe Situation
  • 3.1.5.3. Normative Auswege
  • 3.1.6. Politischer Druck der Öffentlichkeit
  • 3.1.7. Zwischenfazit
  • 3.2. Die versuchte «Rettung» der Unabhängigkeit
  • 3.2.1. Gebotener Widerstand
  • 3.2.2. Umfassendere Rechtsbindung
  • 3.2.3. Verhältnismässigkeit als Bremse
  • 3.2.3.1. Materielles Recht
  • 3.2.3.2. Rechtsbindung als richterliche Haltung
  • 3.2.4. Appell an den Gesetzgeber

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