Dublin-Verfahren: Familien dürfen wieder nach Italien überstellt werden
BVGer – Nachdem Italien das «Salvini-Dekret» rückgängig gemacht hat, darf die Schweiz im Rahmen der Dublin-Bestimmungen wieder Familien mit minderjährigen Kindern nach Italien überstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil entschieden. (Urteil F-6330/2020)
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