Ehefrau ermordet: Nachträgliche Verwahrung nicht zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines heute 68-Jährigen gutgeheissen, für den die Berner Staatsanwaltschaft eine nachträgliche Verwahrung verlangte. Die Bedingungen dafür sind nicht erfüllt. Der Mann hatte Ende 2002 seine Ehefrau erdrosselt, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. (Urteil 6B_698/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare