Jusletter

PostCom stellt für Essenslieferantin eat.ch Meldepflicht fest

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Postwesen
  • Zitiervorschlag: Jurius, PostCom stellt für Essenslieferantin eat.ch Meldepflicht fest, in: Jusletter 25. Oktober 2021
Die Eidgenössische Postkommission PostCom beurteilt die Aktivitäten der Essenslieferantin eat.ch GmbH mit Sitz in Zürich als postalische Tätigkeit und damit als meldepflichtig im Sinne des Postgesetzes. In ihrer Feststellungsverfügung vom 7. Oktober 2021 verfügt sie weiter, dass eat.ch sich bis am 1. November 2021 bei ihr registrieren muss.

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