Hersteller von Medikamenten gegen Erektionsstörungen verurteilt
BGer – Zwei Hersteller von Medikamenten gegen Erektionsstörungen sowie ein Apotheker müssen wegen Preisabsprachen sanktioniert werden. Das Bundesgericht hat einem Rekurs des Wirtschaftsdepartements (WBF) stattgegeben und drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) kassiert. (Urteile 2C_145/2018, 2C_146/2018 und 2C_147/2018)
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