Jusletter

Das Urteil des EGMR i.S. GRA c. Schweiz

  • Autoren/Autorinnen: Marcel Alexander Niggli / Markus Husmann
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, Strafrecht
  • DOI: 10.38023/d0618109-5a70-4a91-b6e4-28b1d286e8d4
  • Zitiervorschlag: Marcel Alexander Niggli / Markus Husmann, Das Urteil des EGMR i.S. GRA c. Schweiz, in: Jusletter 1. November 2021
Im Jahr 2012 verbot das Bundesgericht letztinstanzlich der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) eine öffentlich gehaltene Rede eines Politikers der Jungen SVP, die sich gegen die Verbreitung des Islam in der Schweiz richtete, auf ihrer Webseite als «verbalen Rassismus» zu klassifizieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus c. Schweiz einstimmig festgehalten, dass dies die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Art. 10 EMRK verletzt. Der Leitentscheid stärkt die – gerade im Bereich der Internetpublikationen – zunehmend bedrängte Meinungsäusserungsfreiheit und statuiert ein wichtiges Präjudiz zugunsten einer funktionierenden demokratischen Debattenkultur.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
  • 1. Die Rede zur Schweizer Leitkultur
  • 2. Das Publikationsverbot gestützt auf Art. 28a ZGB
  • 3. Der Leitentscheid des Bundesgerichts (BGE 138 III 641)
  • II. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • 1. Tatsächliches
  • 2. Rechtliches
  • a. Eintreten
  • b. Eingriff
  • c. Gesetzliche Grundlage
  • d. Legitimes Ziel
  • e. Notwendig in einer demokratischen Gesellschaft
  • f. Folgen der Verletzung
  • III. Bemerkungen
  • 1. Eine notwendige Korrektur politischer Debattenkultur
  • 2. «factual basis» – formell und materiell
  • 3. Sind mit dem Urteil alle Schweizer Rassisten?

1 Kommentar

  • 1

    Ein politisch korrektes Fehlurteil

    Wer andere aufgrund seiner selbst definierten Werte verurteilt, mit negativen Schlagwörtern beschimpft und social medial an den Pranger stellt, der will ausgrenzen, mundtot machen, politisch vernichten. Und nicht demokratisch debattieren. Das Strassburger Urteil ist ein Fehlurteil, das die aktuell immer mehr um sich greifende Debatten-Un-Kultur fördert und der Demokratie schadet.

    avatarFranz Sterchi01.11.2021 17:53:01Antworten

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