Freiheitsstrafe verbüsst – Verwahrung noch nicht geklärt
BGer – Obwohl ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann seine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren bereits verbüsst hat, ist das Verfahren hinsichtlich seiner allfälligen Verwahrung noch nicht abgeschlossen. Das Zürcher Obergericht muss nun einen neuen Entscheid über eine Sicherheitshaft befinden. (Urteil 1B_530/2021)
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