Inkrafttreten Änderungen von nachrichtendienstlichen Verordnungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 die Änderung von zwei nachrichtendienstlichen Verordnungen und der Mitteilung kantonaler Strafentscheide, der sogenannten «Mitteilungsverordnung», gutgeheissen. Sie treten per 1. Dezember 2021 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare