Russische Auslieferungs-Garantien müssen erneut geprüft werden
BStGer – Das Bundesamt für Justiz muss die von Russland gemachten Garantien hinsichtlich der Auslieferung eines russischen Ex-Bankers nochmals überprüfen. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. Unklar ist, wo der Ex-Banker seine Strafe im Fall einer Verurteilung verbüssen müsste. (Urteil RP.2021.55)
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