Unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags ab 2022
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig rasch und unbürokratisch ändern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
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