Les anciens dirigeants de Testuz Vins déboutés
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden des ehemaligen Direktoren und der Vize-Direktorin der Weinhandlung Jean & Pierre Testuz ab. Ihre Strafen von 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 24 auf Bewährung, beziehungsweise 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, sind rechtskräftig. (Urteile 6B_1210/2020 und 6B_1211/2020) (el)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare