Unbedingte Freiheitsstrafe nach Autorennen mit Mietwagen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der sich mit Kollegen Autorennen auf der Autobahn A3 und auf einer Hauptstrasse lieferte. Das Gericht hat eine unbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln bestätigt. (Urteil 6B_651/2021)
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