Vorwurf der Schändung: Handy-Daten von Arzt dürfen gesichtet werden
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält Einsicht in gewisse Fotos und Videos, die auf dem Handy eines Arztes gespeichert wurden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Dem Mediziner wird vorgeworfen, eine Patientin mit seinem Handy gefilmt und die Frau geschändet zu haben, als sie unter Narkose stand. (Urteil 1B_662/2020)
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