Weiterentwicklung der IV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
Die Weiterentwicklung der IV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt. Die Umsetzung dieser Revision bedingt umfangreiche Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat deren Ergebnisse zur Kenntnis genommen und einige Anpassungen an den Verordnungsregelungen vorgenommen.
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