Änderungen des Finanzhaushaltgesetzes treten in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 entschieden, die vom Parlament beschlossenen Änderungen am Finanzhaushaltgesetz (FHG) zur Optimierung der Haushaltsteuerung per 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch die geänderte Finanzhaushaltverordnung (FHV) in Kraft. Mit den Anpassungen wird die Haushaltsteuerung des Bundes periodengerechter. Ausserdem wird das Nachtragsverfahren vereinfacht. Die Änderungen werden erstmals in Voranschlag und Rechnung des Jahres 2023 umgesetzt.
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