Andrea Stauffacher zu 14 Monaten unbedingt verurteilt
BStGer – Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Damit folgt es der Forderung der Bundesanwaltschaft, die exakt dieses Strafmass gefordert hatte. Der vorsitzende Richter bezeichnete den Willen der Angeklagten zum Delinquieren als «intensiv».
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