Jusletter

Erweiterte Verwendung der AHV-Nummer: Inkrafttreten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: AHV
  • Zitiervorschlag: Jurius, Erweiterte Verwendung der AHV-Nummer: Inkrafttreten, in: Jusletter 22. November 2021
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten. An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat er den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) beschlossen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.