Neue Anlagekategorie für Pensionskassen
Die Pensionskassen können künftig einfacher in innovative und zukunftsgerichtete Technologien in der Schweiz investieren. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für nichtkotierte Anlagen beschlossen. Die entsprechenden Änderungen von zwei Verordnungen im Bereich der beruflichen Vorsorge treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare