Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft
Der Bundesrat hat entschieden, die Emissionsvorschriften für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper anzupassen. Neu müssen die Autoimporteure auch für die klimaschädlichsten Fahrzeuge Sanktionen bezahlen, wenn sie die CO2-Zielwerte verfehlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 die entsprechende CO2-Verordnung überarbeitet und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Im Zuge der Revision der Verordnung wird auch die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung revidiert. Neu müssen Chemieunternehmen Lachgas-Emissionen vermeiden.
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