COVID-19-Zertifikat am Arbeitsplatz
Die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern bewog den Bundesrat zu einer befristeten Ausweitung der Zertifikatspflicht für Personen ab 16 Jahren. Auch Arbeitgeber dürfen nun die Zertifikatspflicht u.a. im Rahmen eines schriftlichen Schutzkonzeptes einführen, nachdem die Angestellten ihre obligatorischen Mitwirkungsrechte ausüben konnten. Für die Formulierung von Schutzkonzepten ist eine Fachperson beizuziehen, um die Sorgfaltspflicht durch den Arbeitgeber zu erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Allgemeines
- 2. Einführung am Arbeitsplatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
- 3. Konsultationspflicht und Schriftlichkeit der STOP-Massnahmen
- 4. Zum Tragen der Hygiene-Maske im Speziellen
- 5. Abruf datenminimierter Zertifikate
- 6. Testkosten
- 7. Keine Diskriminierung am Arbeitsplatz
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