Die Auswirkungen des LIBOR-Wegfalls auf Hypothekarverträge
Der LIBOR ist der bedeutendste Referenzzinssatz für Finanzmarkttransaktionen und damit fester Bestandteil vieler Hypothekarverträge. Mit dem geplanten Wegfall des LIBOR ab dem 31. Dezember 2021 gilt es, die daraus resultierenden Vertragslücken zu füllen. Die Autorin analysiert im folgenden Beitrag mögliche Rechtsfolgen. Besonders durch die Auslegung von Fallback-Klauseln und der Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens kann die Rechtsfolge eine Anwendung des SARON oder des Referenzzinssatzes eines Dritten sein. Eine Vertragsbeendigung oder der Wegfall der Zinszahlungspflicht kommt wohl nur unter besonderen Umständen in Betracht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 1.1. Wegfall des LIBOR
- 1.2. Bedeutung der Ablösung für laufende LIBOR-Verträge
- 1.3. Der SARON als empfohlener Alternativ-Referenzzinssatz
- 2. Hypothekarverträge mit einer Fallback-Klausel
- 2.1. Der Grundsatz einer Fallback-Klausel
- 2.1.1. Auslegung
- 2.1.2. Wortlaut
- 2.1.3. Weitere Umstände
- 3. Verträge ohne gültige Fallback-Klausel
- 3.1. Gesetzliche Lückenfüllung
- 3.1.1. Unmöglichkeit (Art. 20 OR)
- 3.1.2. Clausula rebus sic stantibus
- 3.2. Lückenfüllung gestützt auf den hypothetischen Parteiwillen
- 3.2.1. Automatische Anwendung des SARON
- 3.2.2. Wegfall des geschuldeten Zinses aus Beweisgründen
- 3.2.3. Rückgriff auf einen dritten Zinssatz
- 3.2.4. Wegfall des Vertrags
- 4. Fazit und praktische Empfehlung
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