Le Courrier succombe face à Jean Claude Gandur
BGer – Die Beschwerde von Le Courrier im Streit mit Jean Claude Gandur wurde vom Bundesgericht abgewiesen. Die Tageszeitung hat den Ruf des Milliardärs, eines Dritten und seiner Stiftung geschädigt und muss den umstrittenen Artikel von ihrer Website und aus ihrem Archiv entfernen. Zudem muss sie die Gerichtskosten und die Parteientschädigung in Höhe von insgesamt fast 50'000 Franken begleichen. (Urteil 5A_612/2012) (el)
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