S.N. and M.B.N. v. Switzerland – international child abduction
EGMR – Der Gerichtshof stellte fest, dass die schweizerischen Gerichte im kontradiktorischen und fairen Verfahren mit Anhörungen ihre Urteile auf den relevanten Sachverhalt gestützt und alle Argumente der Parteien angemessen berücksichtigt hatten. Sie hatten auch ausführliche Entscheidungen getroffen, die ihrer Ansicht nach dem Wohl des Kindes dienten und gleichzeitig jede ernsthafte Gefahr für das Kind ausschlossen. Ausserdem hätten die zuständigen Behörden geeignete Massnahmen ergriffen, um die Sicherheit des Kindes im Falle seiner Rückkehr nach Thailand zu gewährleisten. Der Entscheidungsprozess habe somit den Anforderungen von Artikel 8 des Übereinkommens entsprochen. (Urteil 12937/20) (el)
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