Windpark Grenchenberg: Beschwerde teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von BirdLife Schweiz und des Vogelschutzverbandes des Kantons Solothurn im Zusammenhang mit der Planung des Projekts «Windkraft Grenchen» teilweise gut. Eine Abwägung der relevanten Interessen führt zum Ergebnis, dass der Windpark in reduziertem Umfang gebaut werden kann. Zwei der sechs Windenergieanlagen können nicht genehmigt werden. Das Projekt muss zudem mit weiteren Auflagen und Bedingungen ergänzt werden. (Urteil 1C_573/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare