Gericht gewährt FC St. Gallen nicht mehr Kurzarbeitsentschädigung
BGer – Das St. Galler Amt für Wirtschaft und Arbeit hat dem FC St. Gallen vergangenes Jahr die Kurzarbeitsentschädigung zu Recht erst ab dem 17. März gewährt und nicht ab dem 13. März, wie es der Club beantragte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Sportclubs abgewiesen. (Urteil 8C_463/2021)
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