Jusletter

Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne, in: Jusletter 13. Dezember 2021
Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2025.

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