Placement d’enfants : pas d’indemnité après une fuite en France
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die von zwei Brüdern und einer Schwester eingereichten Forderungen nach einer Entschädigung für Fremdplatzierung ab. Ihre Mutter war 1949 mit ihnen und vier weiteren Kindern nach Frankreich gereist, um den von den Waadtländer Behörden verhängten Massnahmen zu entgehen. (Urteile B-4605/2020, B-4607/2020 und B-4608/2020) (el)
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