SEM hat Einbürgerungsgesuch eines Imams unzureichend geprüft
BVGer – Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Einbürgerungsgesuch eines Imams aus dem Kanton Tessin auf Basis unzureichender Informationen abgewiesen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Nachrichtendienst des Bundes empfahl, die Einbürgerung wegen mutmasslicher Kontakte zu Islamisten abzulehnen. (Urteil F-5929/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare