Teilbedingte Freiheitsstrafe für IS-Unterstützer
BStGer – Die Berufungskammer hat die Berufung des Beschuldigten weitestgehend und die Anschlussberufung der Bundesanwaltschaft vollumfänglich abgewiesen. Sie hat die Schuldsprüche bezüglich der Unterstützung des IS der ersten Instanz weitgehend bestätigt, jedoch aufgrund der konkreten Tathandlungen das Strafmass reduziert. (Urteil CA.2021.9)
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