Bern: Vorübergehende Maskentragpflicht – Beschwerden abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden gegen die im Kanton Bern ab dem 10. Februar 2021 vorübergehend geltende Pflicht zum Maskentragen für Schüler ab dem 5. Primarschuljahr ab. Die Massnahme kann sich auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen und war sowohl gerechtfertigt als auch verhältnismässig. (Urteile 2C_183/2021 und 2C_228/2021)
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