Zürcher Obergericht muss Konzept für Lockerung des Haftregimes an die Hand nehmen
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde eines schweizweit bekannt gewordenen jungen Mannes gegen die vom Obergericht des Kantons Zürich im vergangenen September bestätigte Sicherheitshaft teilweise gut. Das Obergericht muss unverzüglich die Erstellung eines Konzepts zur Lockerung des seit 2018 andauernden einschneidenden Haftregimes in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies an die Hand nehmen. Eine Haftentlassung des Betroffenen fällt vorläufig weiterhin nicht in Betracht. (Urteil 1B_574/2021)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare