Cum-Ex-Betrug: Deutscher Anwalt soll ausgeliefert werden
Zitiervorschlag: Jurius, Cum-Ex-Betrug: Deutscher Anwalt soll ausgeliefert werden, in: Jusletter 10. Januar 2022
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an sein Heimatland abgewiesen. Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, der Drahtzieher der Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland zu sein, bei dem er den Staat um rund 400 Millionen Euro geprellt haben soll. (Urteil RR.2021.200)