Geldwäscherei: Bestechlichkeit ausländischer Funktionärin
BStGer – Am 17. Dezember 2021 erliess die Strafkammer des Bundesstrafgerichts eine Verfügung im Rahmen eines Geldwäschereiverfahrens in Zusammenhang mit der Bestechlichkeit einer ausländischen Funktionärin der Familie des ehemaligen Präsidenten von Z. (Verfügung SK.2020.49)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare