Steuerbefreiungsabkommen zwischen Monsanto und Waadt aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat den Agrochemiekonzern Monsanto zur Rückzahlung sämtlicher Steuern verurteilt, die dank einer Vereinbarung mit dem Waadtländer Fiskus bei seiner Ankunft in Morges im Jahr 2004 erlassen worden waren. Dies entspricht zehn Jahren nicht erhobener Steuern, insgesamt rund 34 Millionen Franken für den Zeitraum 2005 bis 2014. (Urteile 2C_141/2020 und 2C_245/2021)
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