Verwarnung: Ohne Deutschkenntnisse keine Aufenthaltsbewilligung
BGer – Trotz einer Vereinbarung mit dem Aargauer Migrationsamt weigerte sich eine aus dem Kosovo stammende Frau bisher beharrlich, Deutsch zu lernen. Die Aargauer Behörden wollten der Frau die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängern. Auf Geheiss des Bundesgerichts wird sie nun lediglich ausländerrechtlich verwarnt. (Urteil 2C_1030/2020)
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