Arbeitsgesetz gilt auch bei vermittelten Senioren-Betreuerinnen
BGer – Für die Anstellung von Betreuerinnen in Privathaushalten, die eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen und von Verleihfirmen vermittelt werden, gilt das Arbeitsgesetz. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gutgeheissen. (Urteil 2C_470/2020)
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