Jusletter

Vergisst die WHO über ihren sicherheitsfokussierten Ansatz der Covid-19-Pandemiebekämpfung den Menschenrechtsschutz? (Teil 2)

Das Beispiel der globalen medizinischen Gegenmassnahme Covid-19-Impfung

  • Autoren/Autorinnen: Silvia Behrendt / Amrei Müller
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Menschenrechte
  • DOI: 10.38023/04359066-570f-4c92-935e-847417737de7
  • Zitiervorschlag: Silvia Behrendt / Amrei Müller, Vergisst die WHO über ihren sicherheitsfokussierten Ansatz der Covid-19-Pandemiebekämpfung den Menschenrechtsschutz? (Teil 2), in: Jusletter 24. Januar 2022
Dieser Beitrag analysiert, inwieweit der sicherheitsfokussierte Ansatz der WHO Covid-19-Pandemiebekämpfung, insbesondere die von der WHO empfohlene medizinische Gegenmassnahme zur weltweiten Durchführung von Covid-19-Impfungen, mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO und der ihrer Mitgliedsstaaten vereinbar ist. Diese Verpflichtungen ergeben sich u.a. aus Artikel 3 (1) der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Der Schwerpunkt liegt auf einer Diskussion der Vereinbarkeit mit dem Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und dem Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung und den Rechten auf Zugang zu wirksamen und sicheren Medikamenten und zu gesundheitsbezogenen Informationen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Menschenrechtliche Verpflichtungen der WHO
  • 3. Der PHEIC unter den IGV und die Notstandsklauseln in internationalen Menschenrechtsverträgen
  • 4. Die medizinische Gegenmassnahme Covid-19-«Impfung» und die menschenrechtlichen Verpflichtungen der WHO
  • 4.1. Verbot unfreiwilliger Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten und Verbot medizinischer Behandlung ohne freie und informierte Zustimmung
  • 4.2. Recht auf Zugang zu sicheren und wirksamen Medikamenten und Medizinprodukten
  • 4.3. Recht auf Zugang zu gesundheitsbezogenen Informationen
  • 5. Schlussbetrachtung

4 Kommentare

  • 1

    Peer-Review?

    Ich schätze die Meinungsvielfalt und die Meinungsfreiheit, auch im Jusletter. Wenn aber erklärte Corona-Massnahmengegnerinnen (Frau Behrendt als Unterstützerin der "Rechtsanwälte für Grundrechte", einer österreicherischen Massnahmengegner-Gruppierung) hier Publikationen mit Behauptungen wie "Bewerbung der experimentellen Covid-19-«Impfstoffe» als «wirksam und sicher» durch die WHO [...] bei gleichzeitig ausbleibender systematischer Aufklärung darüber, dass es sich [dabei] um auf neuen Technologien beruhende «investigative Prüfprodukte» handelt. Deshalb nimmt jeder, dem diese «Impfstoffe» verabreicht werden, an einem medizinischen Experiment teil." platzieren können, lässt das doch ziemlich grosse Zweifel an der Qualität der Redaktion und des Peer-Review-Prozesses des Jusletters offen. Die Sprache des Beitrages ("Impfungen" in Gänsefüsschen) ist auch sonst und durchgängig tendenziös, wenig überraschend auch die der Sicht der Autorinnen entsprechenden Schlussfolgerungen. Menschenrechtlich interessant wäre im Rahmen des Themas die gegenwärtige Durchseuchungspolitik mit einem neuen, gefährlichen Virus, welches bekannterweise in einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl infizierter Personen bleibende Schäden hinterlässt. Dazu äussern sich die Autorinnen in diesem Beitrag leider nicht - obwohl dies sich bei einer sachlichen Analyse eines sicherheitsorientierten Ansatzes der Pandemiebekämpfung offensichtlich aufdrängen würde. Dass das Wort "Vorsorgeprinzip" in diesem Beitrag kein einziges Mal vorkommt, spricht für sich.

    avatarCaspar Humm24.01.2022 16:27:17Antworten

  • 2

    Ich teile diese Einschätzung. Der Umfang der Fussnoten täuscht darüber hinweg, dass fragwürdige Quellen (z.B. Fn. 7, die auf eine Quelle verweist, die ihrerseits W. Wodarg anführt) verwendet wurden und Quellen angegeben wurden, die andere Schlüsse nahelegen (z.B. Fn. 135). Eine Analyse sämtlicher Schwachstellen und verschwörungstheoretischer Fallstricke sprengt die zeitlichen Ressourcen einer durchschnittlichen Leserin und wäre tatsächlich Aufgabe der Herausgeber*innen. Ein weiterer Punkt sei hier dennoch erwähnt: Die Beschreibung der Impfstoffe als experimentell ist spätestens seit der regulären Zulassung des Pfizer/Biontech-Impfstoffes durch die FDA im August 2021 nicht mehr haltbar.

    avatarAuthorisierter Benutzer25.01.2022 12:21:51Antworten

  • 3

    Ohne Titel

    Enfin! Un retour vers le respect du droit serait-il possible? L’étude rigoureuse que je viens de parcourir m’en donne l’espoir! Toutefois, on peut craindre que nombre de lecteurs, tels que K. H., ne cherchent à nous replonger dans l’atmosphère angoissante imposée par les tenants des mesures attentatoires aux droits humains, sans réelle justification sanitaire ni juridique! Bravo ! Jean-Frédéric Malcotti.

    avatarJean-Frédéric Malcotti24.01.2022 23:09:08Antworten

  • 4

    Ohne Titel

    Danke für den tollen Beitrag! Gefällt mir sehr gut!

    avatarVania Ivanova Dobreva27.01.2022 22:24:31Antworten

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